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Ergebnisse der mit 26. Juni 2023 beendeten Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Zettel mit Stift

Eintragungszeitraum für neun Volksbegehren endete am 26. Juni 2023 um 20 Uhr - sechs  Volksbegehren schafften Hürde von 100.000 Unterschriften

Wien (OTS) - Bis 26. Juni 2023, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die neun Volksbegehren "NEUTRALITÄT Österreichs JA“, „anti-gendern-Volksbegehren",  "Verbot für Kinder-Instagram", "Untersuchungsausschüsse live übertragen", "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung ", "Asylstraftäter sofort abschieben", "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung! ", "Rettung unserer Sparbücher" und "Staatsbürgerschaft für Folteropfer" vornehmen.
 
Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der Datenverarbeitung "Zentrales Wählerregister" auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.
 
 Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
 
 Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.342.959 .
 
 Volksbegehren „NEUTRALITÄT Österreichs JA“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 79.401
  • Zahl der Eintragungen: 37.431
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 116.832 

Volksbegehren „anti-gendern-Volksbegehren“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 116.560 
  • Zahl der Eintragungen: 37.542 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 154.102 

 Volksbegehren „Verbot für Kinder-Instagram“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 49.398 
  • Zahl der Eintragungen: 19.881 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 69.279 

 Volksbegehren „Untersuchungsausschüsse live übertragen“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 87.043 
  • Zahl der Eintragungen: 15.712 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 102.755 

 Volksbegehren „Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 171.879 
  • Zahl der Eintragungen: 31.952 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 203.831 

 Volksbegehren „Asylstraftäter sofort abschieben“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 160.195 
  • Zahl der Eintragungen: 36.956 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 197.151 

Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 120.261 
  • Zahl der Eintragungen: 29.630 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 149.891 

Volksbegehren „Rettung unserer Sparbücher  “:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 43.971  
  • Zahl der Eintragungen: 26.762 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 70.733

Volksbegehren „Staatsbürgerschaft für Folteropfer “:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 19.635 
  • Zahl der Eintragungen: 7.194 
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 26.829  

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei sechs Volksbegehren, die im Eintragungszeitraum von 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden konnten, jeweils überschritten worden ist. 

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die sechs genannten Volksbegehren ("NEUTRALITÄT Österreichs JA“, „anti-gendern-Volksbegehren",  "Verbot für Kinder-Instagram", "Untersuchungsausschüsse live übertragen", "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung ", "Asylstraftäter sofort abschieben", "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung! ", "Rettung unserer Sparbücher" und "Staatsbürgerschaft für Folteropfer") nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in einer ihrer nächsten Sitzungen bekannt geben.
 
 Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken für alle neun Volksbegehren sind auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar.

                

Rückfragen & Kontakt:

        

Bundesministerium für Inneres
    Kommissär Harald Sörös, BA MA
    Pressesprecher des Ministeriums
    +43 (0) 1-531-26-90 1562
    harald.soeroes@bmi.gv.at 
    www.bmi.gv.at 
 
    Bundesministerium für Inneres
    Mag. Gregor Wenda
    Abteilung für Wahlangelegenheiten
    +43-(0)1-53126-90 5210
    gregor.wenda@bmi.gv.at

26.06.2023