Bestehende GIS-Teilnehmer haben keinen Handlungsbedarf:
Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System.
Besteht bereits eine aufrechte Befreiung an einem Standort (gültiger Befreiungsbescheid), wird diese automatisch vom ORF-Beitrags Service übernommen.
Wo hingegen Handlungsbedarf besteht:
Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, so muss ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist. Dies gilt etwa auch für Personen, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, diese entfernt, TV-Geräte ohne Tuner gekauft oder den Tuner ausgebaut haben. Bestimmte Personen [siehe oben] können einen Antrag auf Befreiung stellen. Direkt registrieren unter: gis.at/registrieren
Weiters ist zu melden:
Änderung der gemeldeten Daten (zum Beispiel: Namensänderung durch Heirat, Adressänderung durch Umzug, Änderung der Kontonummer). Daher sind die gemeldeten Daten zu überprüfen und etwaige Änderungen noch der GIS zu melden.