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Infos zum ORF-Beitrag, der ab 1. Jänner 2024 eingehoben wird

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Schwarze Schrift auf gelb-weißem Hintergrund

© GIS.at

ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 ORF-Beitrag und Landesabgabe ein.
Der ORF-Beitrag wird günstiger, 15,30 Euro monatlich.
Zukünftig sind Hauptwohnsitz-Adressen zahlungspflichtig, Nebenwohnsitze sind ausgenommen.

Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor,
ab 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service den ORF-Beitrag ein.
Grundlegende Änderung des neuen ORF-Beitrags-Gesetzes, das am 08.09.2023 ratifiziert wurde:
War die Zahlung bisher an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die
Hauptwohnsitz- Adresse ausschlaggebend.
Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen und hat die
sogenannte „Streaminglücke“ geschlossen. Nun tragen alle solidarisch zur Finanzierung des ORF bei,
unabhängig vom Empfangsweg. Wer bislang TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt nunmehr weniger
als zuvor. Denn der ORF-Beitrag wird günstiger. Waren bislang je Monat für ORF-Programmentgelt, Rundfunkgebühr, Kunstförderungsbeitrag sowie Umsatzsteuer 22,45 Euro fällig, so ist nun lediglich der ORF-Beitrag von 15,30 Euro monatlich zu zahlen. Das entspricht einer Ersparnis von 31,8 Prozent. Bestehende Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht.
War eine Hauptwohnsitz-Adresse bislang nicht gemeldet, muss sich an dieser eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz für den ORF-Beitrag registrieren.

Das ORF-Beitrags-Gesetz bringt einige grundlegende Änderungen

Für einige Haushalte besteht Handlungsbedarf

ORF-Beitrags Service als Nachfolger der GIS

Das ORF-Beitrags Service hebt ab 1. Jänner 2024 den ORF-Beitrag plus die damit teilweise verbundene Landesabgabe ein. Kunstförderbeitrag, Rundfunkgebühr und Umsatzsteuer fallen weg. Die Umstellung wird bereits intensiv vorbereitet. In diesem Zusammenhang werden weitere Automatisierungen vorgenommen, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen. Der Außendienst ist in der bisherigen Form nicht mehr vorgesehen. "Ab Herbst wird in einer Kampagne ausführlich über die Umstellung informiert, mit dem klaren Ziel, den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern als modernes Dienstleistungsunternehmen bestmöglich zur Seite zu stehen", betont Alexander Hirschbeck, Geschäftsführer der GIS.

Rückfragehinweis: presse@gis.at


FAQs zum ORF-Beitrag

Was ist der ORF-Beitrag und warum wurde er eingeführt?

Was sind die Vorteile des ORF-Beitrags gegenüber den bisherigen Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten ("GIS-Gebühren")?

Wie viel ist zu zahlen?

Gibt es eine Befreiung von der Bezahlung des ORF-Beitrags?

Wurde einer Person an einem Hauptwohnsitz die Gebührenbefreiung bewilligt, so muss weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Ein neuer Antrag ist hier nicht notwendig.
Es gibt auch weiterhin für bestimmte Personen die Möglichkeit, sich über Antrag von der Zahlung des ORF-Beitrags befreien zu lassen.

Dazu zählen Personen, die folgende Leistungen beziehen:
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, Studien-/Schülerbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Pflegegeld, Pension, Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (soziale Bedürftigkeit). Dabei darf ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden.

Einen Überblick, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Zuschussleistung erfüllt sind, gibt der Online-Befreiungsrechner unter: gis.at/befreiungsrechner

Was ist zu tun?

Was passiert, wenn an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand gemeldet wird?

Wie kann man den ORF-Beitrag bezahlen?

Wie sieht es mit der Meldepflicht von Firmen und Institutionen aus und müssen diese auch den neuen ORF-Beitrag zahlen?

Wofür wird der ORF-Beitrag verwendet?

Mit dem ORF-Beitrag werden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und all seine Angebote finanziert:

  • 4 Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+),
  • 9 Landesstudios mit eigenen Beiträgen für TV,
  • 3 österreichweite Radiosender (Ö3, Ö1, FM4),
  • 9 Regional-Radiosender aus den Bundesländern,
  • ORF-TVThek,
  • ORF-TELETEXT,
  • ORF.at,
  • ORF Sound,
  • ORF Topos,
  • Social Media-Profile,
  • ein umfangreiches Korrespondentennetz sowie bald noch mehr Online-Angebote.

Insgesamt bietet der ORF ein breites, multimediales Angebot an: Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung, Kinderprogramm, Religion und Sport.
Mit seinem qualitativ hochwertigen und niederschwellig zugänglichen Programm erfüllt der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag – für alle in Österreich.
Weitere Informationen zum ORF-Programmangebot sind unter der.ORF.at zu finden.

 

03.10.2023