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Grundsteuer

Die Festsetzung der Grundsteuer-Einheitswerte und Messbeträge erfolgt durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt:

    Finanzamt Gänserndorf-Mistelbach, Mitschastraße 5, 2130 Mistelbach


 

Die Vorschreibung der jeweiligen Grundsteuerbeträge erfolgt durch die örtliche Gemeindeverwaltung. 

Zuständig