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Polizeiliches Führungszeugnis (Strafregisterauszug)

Sie können eine Strafregisterbescheinigung bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung einer Strafregisterbescheinigung muss persönlich am Meldeamt unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) erfolgen. 

Kosten: € 23,10, wenn der Empfänger der Strafregisterbescheinigung (Arbeitgeber, Behörde, usw.) der Behörde bekanntgegeben wird. Ist dies nicht der Fall kostet die Strafregisterbescheinigung € 44,10.


Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit der Beantragung von „Strafregisterbescheinigungen Kinder- und Jugendfürsorge gemäß § 10 (1a) StrafregG“ sowie „Strafregisterbescheinigungen Pflege und Betreuung gem. § 10 (1c) StrafregG“. Bei diesenStrafregisterbescheinigungen ist die Beilage zum jeweiligen Antrag bestätigt vorzulegen.

Zuständig