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Silvester 2023/24 – Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Verwendung pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2 (z.B. Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder usw). ist generell nur außerhalb des Ortsgebiets erlaubt

Im Ortsgebiet, dazu zählen auch private Gärten im bebauten Gebiet, ist ein Abfeuern grundsätzlich verboten

Innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten besteht jedoch generell ein Feuerwerks-Verbot! 


Feuerwerk Verwendung

Feuerwerkskörper Kategorien


11.12.2023